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Unfall: Autovermietung darf auf Polizei bestehen

abgelegt im Archiv Recht am 04.06.10

Unfall: Autovermietung darf auf Polizei bestehen
© digital cat 
Am Steuer eines Mietwagens einen Unfall zu "bauen" oder in einen Unfall verwickelt zu sein ist schon ärgerlich genug. Jetzt kommt es aber noch schlimmer, denn gemäß eines Urteils des Bundesgerichthofs in Karlsruhe, darf die Autovermietung sogar verlangen, dass stets die Polizei eingeschaltet wird.

Zwar müssen Polizisten so genannte Bagatellschäden eigentlich nicht mehr aufnehmen, der Fahrer eines Mietwagens muss aber dennoch Bericht erstatten und die Ordnungshüter entscheiden lassen, ob sie sich des Unfalls annehmen oder nicht.

Mit dem Urteil unter dem Aktenzeichen: XII ZR 117/08 wiesen die Richter darauf hin, dass eine Autovermietung ein berechtigtes Interesse daran habe, dass nicht der Mieter sondern die (neutralen) Gesetzeshüter über die Schwere eines Unfalls entscheiden.

Eine sofortige Meldung an die Autovermietung ist ja sowieso Pflicht.


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Tags: Autovermietung  Mietwagen  Polizei  Unfall 

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