Mietwagen: keine Vollhaftung bei grober Fahrlässigkeit
Author: admin | Date: 17.März.2010 | Please Comment!
Die Frage der Haftung ist wenn man so will ein juristischer Evergreen und ein stetig schwelender Streitherd zwischen Autovermieter und Kunde. Nehmen wir nur einmal die Übernahme der Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Auf den ersten Blick könnte man laienhaft annehmen, dass der Mieter eines Mietwagens in diesem Fall selber Schuld hat und voll und ganz für entstandene Schäden aufkommen muss. Von wegen! Das Oberlandesgericht Köln (AZ: 11 U 159/09) ist da anderer Auffassung und sieht die Übernahme der Vollhaftung im Widerspruch zum neuen Versicherungsvertragsgesetz
Konkret hatte ein Mieter einen Mietwagen volltrunken zu Schrott gefahren und war dazu auch noch viel zu schnell unterwegs. Eigentlich ein klarer Fall doch hatte der Fahrer eine Art Vollkasko abgeschlossen, die lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 770 Euro vorsah. Die Klausel, wonach die Haftung bei grober Fahrlässigkeit allein auf den Fahrer übergeht sei ungültig, da eine Mietwagen-Versicherung den Kunden nicht schlechter stellen darf als die Vollkasko eines Autobesitzers.
Das klingt verwirrend – Im Ergebnis bekam der Fahrer jedoch Recht und muss nun lediglich 770 Euro anstelle des tatsächlichen Schadens in Höhe von rund 16.000 Euro zahlen.
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