mietwagen-weblog-de

Mietwagen: keine volle Haftung bei Schäden

abgelegt im Archiv Recht am 19.05.10

Mietwagen: keine volle Haftung bei Schäden
© bilderheld
Kaum zu glauben aber wahr. Auch wer nachweislich in grober Fahrlässigkeit einen Mietwagen "schrottet" muss nicht in vollem Umfang für den Schaden aufkommen. Das hat - in weniger salopper Ausdrucksweise - das Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Az.: 8 O 10700/08 geurteilt.

Die Nürnberger Richter setzten sich dabei sogar über eine Klausel im Mietvertrag hinweg, in dem eine Haftungsfreistellung im Fall grober Fahrlässigkeit eingetragen wurde. Genau das geht nicht, denn eine solche Regelung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.

Mit dem Urteil findet in gewisser Weise eine Gleichstellung zwischen Fahrern eines privaten PKWs und denen eines Mietwagens statt. Denn auch, wer mit dem eigenen Auto einen Unfall verursacht muss bei grober Fahrlässigkeit nicht zwingend selber zahlen - und diese Rechtssprechung muss dann auch bei einem Mietwagen gelten.


Permalink: Mietwagen: keine volle Haftung bei Schäden

Tags: Mietwagen  Schaden  Recht  Versicherung  Übernahme  Autovermietung 

Stimmen Sie ab für Mietwagen: keine volle Haftung bei Schäden:

  • Currently 6.33/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 6.33 Punkten (von 3 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
RSS rss
Google google
Yahoo! yahoo
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!
Most Popular   Auto -News   Autovermieter   Branchennews   Informationen über   Mietwagen -Touren   Recht   Tipps   Urlaub mit dem Mietwagen   Vermischtes