Mietwagen: keine volle Haftung bei Schäden
abgelegt im Archiv Recht am 19.05.10

© bilderheldKaum zu glauben aber wahr. Auch wer nachweislich in grober Fahrlässigkeit einen Mietwagen "schrottet" muss nicht in vollem Umfang für den Schaden aufkommen. Das hat - in weniger salopper Ausdrucksweise - das Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Az.: 8 O 10700/08 geurteilt.
Die Nürnberger Richter setzten sich dabei sogar über eine Klausel im Mietvertrag hinweg, in dem eine Haftungsfreistellung im Fall grober Fahrlässigkeit eingetragen wurde. Genau das geht nicht, denn eine solche Regelung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.
Mit dem Urteil findet in gewisser Weise eine Gleichstellung zwischen Fahrern eines privaten PKWs und denen eines Mietwagens statt. Denn auch, wer mit dem eigenen Auto einen Unfall verursacht muss bei grober Fahrlässigkeit nicht zwingend selber zahlen - und diese Rechtssprechung muss dann auch bei einem Mietwagen gelten.

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Tags: Mietwagen Schaden Recht Versicherung Übernahme Autovermietung
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