Mietwagen: Haftungsschutz fĂĽr Fahrer und Mieter
Author: admin | Date: 11.Juni.2010 | Please Comment!
Viele Kunden einer Autovermietung vereinbaren vor der Anmietung eine Haftungsreduzierung. Das macht auch Sinn, denn im Falle eines Unfalls springt sogleich die Vollkasko ein und reduziert die Kosten für den beschädigten Mietwagen. So weit, so gut. Denn wie das Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem AZ: 8 O 10700/08 feststellte, gilt die Haftungsbeschränkung nicht nur für den Mieter sondern auch für den Fahrer eines Mietwagens. Sofern beide nicht sowieso ein- und dieselbe Person sind.
Im konkreten Fall ging es um einen Fahrer, dessen Arbeitgeber den Mietwagen angemietet hatte und der gar wegen Unfallflucht verurteilt wurde. FĂĽr die Haftung hat das indes keine Rolle gespielt.
Das Urteil geht sogar noch einen Schritt weiter und so müssen Autovermieter bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die ausgedehnte Haftungsbeschränkung hinweisen.
Mehr Details finden sich auf der Webseite KFZ-Betrieb Online.
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