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Mietwagen: Haftungsschutz für Fahrer und Mieter

abgelegt im Archiv Recht am 11.06.10

Mietwagen: Haftungsschutz für Fahrer und Mieter
© Axel Schwenke
Viele Kunden einer Autovermietung vereinbaren vor der Anmietung eine Haftungsreduzierung. Das macht auch Sinn, denn im Falle eines Unfalls springt sogleich die Vollkasko ein und reduziert die Kosten für den beschädigten Mietwagen. So weit, so gut. Denn wie das Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem AZ: 8 O 10700/08 feststellte, gilt die Haftungsbeschränkung nicht nur für den Mieter sondern auch für den Fahrer eines Mietwagens. Sofern beide nicht sowieso ein- und dieselbe Person sind.

Im konkreten Fall ging es um einen Fahrer, dessen Arbeitgeber den Mietwagen angemietet hatte und der gar wegen Unfallflucht verurteilt wurde. Für die Haftung hat das indes keine Rolle gespielt.

Das Urteil geht sogar noch einen Schritt weiter und so müssen Autovermieter bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die ausgedehnte Haftungsbeschränkung hinweisen.

Mehr Details finden sich auf der Webseite KFZ-Betrieb Online.



Permalink: Mietwagen: Haftungsschutz für Fahrer und Mieter

Tags: Mietwagen  Autovermietung  Recht  Urteil  Gericht  Haftung  Versicherung 

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