Mietwagen: Haftungsschutz für Fahrer und Mieter
abgelegt im Archiv Recht am 11.06.10

© Axel SchwenkeViele Kunden einer Autovermietung vereinbaren vor der Anmietung eine Haftungsreduzierung. Das macht auch Sinn, denn im Falle eines Unfalls springt sogleich die Vollkasko ein und reduziert die Kosten für den beschädigten Mietwagen. So weit, so gut. Denn wie das Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem AZ: 8 O 10700/08 feststellte, gilt die Haftungsbeschränkung nicht nur für den Mieter sondern auch für den Fahrer eines Mietwagens. Sofern beide nicht sowieso ein- und dieselbe Person sind.
Im konkreten Fall ging es um einen Fahrer, dessen Arbeitgeber den Mietwagen angemietet hatte und der gar wegen Unfallflucht verurteilt wurde. Für die Haftung hat das indes keine Rolle gespielt.
Das Urteil geht sogar noch einen Schritt weiter und so müssen Autovermieter bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die ausgedehnte Haftungsbeschränkung hinweisen.
Mehr Details finden sich auf der Webseite KFZ-Betrieb Online.

© Axel Schwenke
Tags: Mietwagen Autovermietung Recht Urteil Gericht Haftung Versicherung
Stimmen Sie ab für Mietwagen: Haftungsschutz für Fahrer und Mieter:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 6.50 Punkten (von 4 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Auto -News
Autovermieter
Branchennews
Informationen über
Mietwagen -Touren
Recht
Tipps
Urlaub mit dem Mietwagen
Vermischtes
