Berlinbulli – Autovermietung unter Namensdruck
Author: admin | Date: 7.Mai.2010 | Please Comment!
© RUD66
Ein Bulli ist ein Bulli. Und keineswegs nur ein Volkswagen T1 oder T2. Das gilt zwar erst seit 2007 doch genau das ist der Grund, warum Volkswagen derzeit erheblichen Druck auf den Autovermieter Berlinbulli ausĂĽbt. Dieser soll seinen Namen abgeben und darf auch nicht mehr mit VW Bus werben.
Der Rechtsstreit wird ausfĂĽhrlich in der Internetausgabe der AutoBild dokumentiert doch hat auch die Gegenseite einige Argumente vorzuweisen. So wurde der "Bulli" ja nicht als solcher hergestellt sondern vom Volksmund so genannt. Also – so die Argumentation von Berlinbulli-Chef Dirk Salomon – dĂĽrfe der Begriff auch nicht mehr geschĂĽtzt werden. Formaljuristisch handelt es sich bei Bulli ggf. um einen rein warenbeschreibenden Terminus, ähnlich wie beim Föhn, der ohne das "h" ja auch ursprĂĽnglich eine Marke der AEG war und in der neuen Schreibweise ebenfalls als Synonym fĂĽr Haartrockner verwendet wird.
Ob dieselbe Argumentation auch für den Bulli funktioniert? Das werden die Richter zu klären haben.
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